Der Kieferorthopäde für Zahnspangen

Fehlstellungen von Kiefer und Zähnen sind nicht nur aus ästhetischen Gesichtspunkten ein Problem. Sie führen auch zu Begleiterscheinungen wie Karies, Plaque, Zahnfleischentzündung oder Mundgeruch. Schwerwiegende Fehlstellungen können sogar zum Austrocknen der Schleimhäute führen, was wiederum ein perfekter Nährboden für Viruskrankheiten ist. Generell wird auch die tägliche Mund- und Zahnhygiene erschwert, da man nur schwer in die Zahnzwischenräume gelangt.
Wer unter Zahnfehlstellung leidet, sollte daher unverzüglich beim Kieferorthopäden für Zahnspangen vorstellig werden. Eltern sollten vor diesem Hintergrund auch auf die Zähne ihrer Kinder achten. So bieten Kieferorthopäden bereits spezielle Vorabchecks für Kleinkinder an. Anhand der Stellung der Milchzähne kann er so bereits eine Vorabprognose stellen, ob später eine kieferorthopädische Behandlung nötig sein wird. Zudem kann er hier auf etwaige schlechte Angewohnheiten – auch als „bad habits“ bezeichnet – hinweisen, welche eine Zahn- bzw. Kieferfehlstellung begünstigen. Dazu zählt beispielsweise das Daumenlutschen.
Im Normalfall beginnt die Behandlung des Kieferorthopäden für Zahnspangen nach erfolgtem Zahnwechsel. Diese ist meist ab dem 12. Lebensjahr der Fall. Nur bei sehr schwerwiegenden Fehlstellungen wird eine Behandlung bereits im Milchgebiss gestartet.
Die Art und Dauer der späteren kieferorthopädischen Behandlung hängt vor allem von der Ausprägung der Fehlstellungen ab. Hierzu stellt der Kieferorthopäde für Zahnspangen zunächst eine Diagnose. Dazu inspiziert er das Gebiss des Patienten im Rahmen einer klinischen Untersuchung inklusive Funktionstest und Anfertigung von Röntgenaufnahmen. Über die Stellung der Backenzähne zueinander, die über das Röntgenbild genau bestimmt werden kann, ist es möglich, die Fehlstellung in eine kieferorthopädische Indikationsgruppe einzuteilen. Die Verschiebung von Ober- zu Unterkiefer wird dabei über die Indikationsgruppen von 1 bis 5 eingeteilt. Bei einer KIG von 5 liegt beispielsweise eine Verschiebung von mindestens drei Millimetern vor.
Krankenkassen übernehmen die Behandlung von Kindern und Jugendlichen ab einer KIG von 3. Bei Erwachsenen wird die Behandlung allerdings erst ab einer KIG von 4 übernommen.
Zur Behandlung stehen dem Kieferorthopäden diverse Apparaturen zur Verfügung. Grundsätzlich werden diese in herausnehmbare und festsitzende Apparaturen unterteilt.
Bei Jugendlichen kommen klassischerweise lose oder festsitzende Zahnspangen zum Einsatz. Bei der Behandlung von Patienten im Erwachsenenalter wird dagegen eher auf etwas dezentere Modelle wie transparente Aligner sowie innen liegende Zahnspangen zurückgegriffen.
Obwohl sich die Kieferorthopäden und ihre Praxisteams stetig weiterbilden und so stets die neuesten Diagnose- und Behandlungsmethoden anbieten können, ist eine der bewährtesten Apparaturen immer noch die festsitzende Zahnspange. Diese wird klassischerweise über Brackets, die auf der Außenseite der Zähne aufgeklebt sind, befestigt. Das Hauptelement bildet der Drahtbogen, der die optimale Form des Kiefers nachbildet. Alternativ können die Brackets auch aus Keramik, aus Kunststoff oder als „Mini-Brackets“ ausgeführt sein. Diese eher unauffälligen Ausführungen kommen meist zur Behandlung von Erwachsenen zum Einsatz.
Die erfolgreiche kieferorthopädische Behandlung wird stets mit einer Retentionsphase abgeschlossen. Hierbei muss der Patient noch für eine bestimmte Dauer einen Retainer tragen, der die neue Zahnposition fixieren soll. Dieser kann entweder als eine Art lose Zahnspange oder innen liegender, festsitzender Draht ausgeführt sein.

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