Der Besuch in einer Zahnarztpraxis

Jeder Mensch muss irgendwann einmal zum Zahnarzt. Je regelmäßiger, desto besser. Mindestens einmal im Kalenderjahr sollte man sich in jedem Fall bei einem Zahnarzt vorstellen, um keine Nachteile zu erleiden. Diese sogenannte Vorsorgeuntersuchung ist notwendig um von der gesetzlichen Krankenkasse alle Leistungen zu erhalten. Treten Unregelmäßigkeiten auf, kann die Krankenkasse Zuzahlungen zum Zahnersatz entsprechend verwehren.

Jede Praxis ist ein bisschen anders

Jeder Zahnarzt richtet seine Praxis nach individuellen Wünschen ein und ist in einigen Fällen allein und in anderen Fällen Teil einer Gemeinschaftspraxis. Das Ambiente einer Praxis hat spürbaren Einfluss auf das Wohlbefinden der Patienten. Wer ohnehin schon Angst vor dem Besuch beim Zahnarzt hat, wird sich über eine unangenehme Einrichtung besonders wenig freuen. Helle und warme Farben, angenehme Stühle und ein sonnendurchfluteter Raum können für eine deutlich angenehmere Atmosphäre sorgen. Was wirklich schön ist, liegt natürlich immer auch ein Stück weit im Auge des Betrachters. Blaue und grüne Farbtöne werden jedoch von den meisten Menschen eher als kühl empfunden. Rot oder auch Gelb stehen hingegen eher für Wärme und Wohlbefinden.

Eine Zahnarztpraxis hat in der Regel nur in der Woche geöffnet

Nach dem Einkauf am Samstag noch einmal schnell zum Zahnarzt? Dies ist in den meisten Fällen keineswegs möglich und wird wohl auch in Zukunft so bleiben. Die meisten Zahnärzte beschränken ihre Öffnungszeiten auf normale Wochentage. Auch unter der Woche gibt es oft erhebliche Unterschiede. An Freitagen und teilweise auch mittwochs gibt es oft nur kürzere Sprechstunden. Auch an Feiertagen und zwischen Weihnachten und Neujahr haben die meisten Zahnärzte nicht geöffnet. Wer dann akute Schmerzen hat oder vergleichbare Notfälle muss sich dann in jedem Fall an eine Rettungsstelle oder einen zahnärztlichen Notdienst wenden.

Spezielle Zahnarztpraxen für Privatpatienten und Selbstzahler

Nicht alle Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt. Dies betrifft insbesondere mikroskopische Wurzelbehandlungen oder Aufhellungen von Zähnen. Die eine oder andere Zahnarztpraxis, bspw. Ernst Kai Hopp Zahnarzt, hat sich aus diesem Grund genau auf diese Fälle spezialisiert. Privatpatienten haben zumeist, wenn es um Zahnbehandlungen geht die besseren Karten und bekommen in diesem Zusammenhang viele Leistungen ersetzt. Auch mit einer Zahnzusatzversicherung lassen sich hier oft spezielle Behandlungen zu günstigen Konditionen durchführen. Ein besonderes Einsatzgebiet für solche Zahnarztpraxen sind oft mikroskopische Wurzelbehandlungen. Diese Behandlungen werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und auch von vielen Zahnärzten noch nicht durchgeführt, obwohl diese in vielen Fällen wirklich notwendig sind. In einer Privatpraxis können sich dann Patienten gesetzlicher Krankenkassen zu guten Konditionen, wie ein Privatpatient behandeln lassen. Die einzelnen Kosten werden im Vorfeld genau erläutert und werden nur gegen Unterschrift durchgeführt. Ein sogenannter Behandlungsvertrag sorgt für notwendige Sicherheit auf beiden Seiten.

 

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